Es ist schon manchmal seltsam mit den aufgestellten Gesetzen. In diesem Fall betrifft es das Küstenschutzgesetz von 1988 auf der Insel Teneriffa, welches besagt, dass das Bebauen von Wohnraum und Wohneigentum direkt an der Küste und auch auf den Dünen, Klippen und Stränden der Insel Teneriffa untersagt ist.
Aus diesem Grunde ging bereits so manche Immobilie, welche vor dem Aufstellen des Küstenschutzgesetzes „Ley de Costas 22/1988“ entstanden, in Staatseigentum über. Zwar sicherte man den Besitzern ein lebenslanges Wohnrecht zu, aber Doch sieht man an einigen Stellen der Küstenstreifen ganze Wohnoasen verschwinden.
Das Küstenschutzgesetz wurde vom Küstenschutz ins Leben gerufen, um in erster Linie weitere Eingriffe in die Natur und dem Lebensraum von Seevögeln zu vermeiden.
Nun sieht aber ein anders Projekt vor, genau hier an der Küste Teneriffas, genauer gesagt in den Felsformationen unweit der Playa del Moro bei Tabaiba ein luxuriöses Wohnambiente mit 16 Wohneinheiten auf höchstem Niveau zu errichten. Das ist eigentlich nichts ungewöhnliches für die kanarische Insel Teneriffa, wäre da nicht das besagte Küstenschutzgesetz. Um den ersten Spatenstich zu setzen wurde bereits weiträumig Absperrungen vorgenommen. Damit sich keiner durch einen möglichen Steinschlag verletzt.
Eine Bürgerinitiative, Plataforma del Rosario, hat bereits eine große Zahl an Anhängern bekommen, die gegen die Ungerechtigkeiten für und gegen das Küstenschutzgesetz kämpfen wollen.
Es bleibt also abzuwarten ob das Küstenamt, welches diesem Projekt für mehr Luxus auf Teneriffa seine Zustimmung erteilte, nach einer vielleicht Fertigstellung, dort nur Gesellschaften wohnen lässt, die das Golfspielen wirklich nur auf dem Rasen üben.
Datum: 24.11.2008
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